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  SFZ-Schwandorf
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            FAQ


            •      1. Wann kann mein Kind das SFZ Schwandorf besuchen?

              Kinder und Jugendliche, die einen von uns nachgewiesenen besonderen Förderbedarf im Bereich Lernen, in der Sprachentwicklung oder in der emotional-sozialen Entwicklung haben können auf Wunsch der Eltern das Sonderpädagogische Förderzentrum Schwandorf besuchen.

            •      2. Wer stellt den Förderbedarf fest?

              Nach einem ersten Informationsgespräch an der Schule können die Erziehungsberechtigten die Aufnahme beantragen. Danach erhalten sie einen Termin, an dem ihr Kind durch eine/n Sonderpädagogen/in der Schule getestet wird. Gerne können sie vorhandene Gutachten oder Stellungnahmen zum Gespräch an die Schule mitbringen. Dies kann helfen den Förderbedarf ihres Kindes detaillierter einzuschätzen. Nach der Auswertung der Tests findet erneut ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten statt, in dem ihnen die Ergebnisse erklärt werden. Die testende Lehrkraft wird ihnen in diesem Gespräch alle schulischen Optionen aufzeigen, die es für ihr Kind gibt. Ein Gutachten wird von der testenden Lehrkraft nur erstellt, wenn es zur Aufnahme am SFZ Schwandorf kommt. Gutachten zu anderen Zwecken erstellen wir nicht.

            •      3. Kann es sein, dass mein Kind nicht am SFZ Schwandorf aufgenommen wird?

              Sollte das Ergebnis der testenden Lehrkraft einen Förderbedarf aufzeigen, der an unserer Schule nicht „bedient“ werden kann oder sollte dem Förderbedarf mit den Mitteln der Regelschule begegnet werden können, dürfen wir ihr Kind nicht aufnehmen. Wir beraten sie dann zum geeigneten Förderort.

            •      4. Spielt mein Wohnort für die Aufnahme am SFZ Schwandorf eine Rolle?

              Ja, da das SFZ Schwandorf - wie alle anderen staatlichen Schulen auch - einen Schulsprengel hat. Kinder und Jugendliche, die unsere Schule besuchen müssen ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in diesem Schulsprengel haben. Ihre Meldeadresse muss also in unserem Sprengel sein.

            •      5. Kann mein Kind bereits in eine erste Klasse des SFZ Schwandorf aufgenommen werden?

              Das SFZ Schwandorf beschult Kinder von der ersten bis zur neunten Klasse. Es ist eine „allgemein bildende Schule“. Voraussetzung ist somit nur der sonderpädagogische Förderbedarf und die Entscheidung der Erziehungsberechtigten die Aufnahme zu beantragen.

            •      6. Wir groß sind die Klassen am SFZ Schwandorf?

              Die Diagnose- und Förderklassen 1, 1A und 2 haben in der Regel maximal 14 SchülerInnen. Die Klassen 3 bis 9 überschreiten die Höchstzahl von 17 nur in Ausnahmefällen.

            •      7. Wie lange kann mein Kind das SFZ Schwandorf besuchen?

              Nach der Aufnahme ihres Kindes wird am Ende eines jeden Schuljahres von der Klassenlehrkraft in Zusammenarbeit mit den Fachlehrkräften festgestellt, ob der Förderbedarf ihres Kindes weiterhin die Fachlichkeit unserer Schule nötig macht. Wir werden sie frühzeitig beraten, um gemeinsam zu einem guten Ergebnis zu kommen. Sie selbst können natürlich auch initiativ werden und gegen Ende des Schuljahres einen Antrag auf Rückführung stellen.>

            •      8. Kann mein Kind auch während des laufenden Schuljahres an das SFZ Schwandorf wechseln?

              Die Schulordnung sieht vor, dass Kinder zum neuen Schuljahr - in Ausnahmefällen auch zum Halbjahr - eine Schulart wechseln können. Bitte bedenken sie, dass die Diagnostik und Gutachtenerstellung eine gewisse Zeit benötig. Eine Aufnahme hat also immer einen zeitlichen Vorlauf.

            •      9. Nach welchem Lehrplan wird am SFZ Schwandorf unterrichtet?

              Der Unterricht am SFZ Schwandorf orientiert sich an den Lehrplänen der bayerischen Grund- und Mittelschulen.

            •    10. Die ersten 3 Klassen am SFZ Schwandorf nennen sich „Diagnose- und Förderklassen“. Was bedeutet dieser Begriff?

              Kinder die zu Beginn ihrer Schullaufbahn oder nach der ersten Klasse der Grundschule an das Förderzentrum kommen, haben die Möglichkeit ein eingeschobenes Schuljahr zu besuchen. In den Diagnose- und Förderklassen (DFK) verteilen wir den Unterrichtsstoff der ersten beiden Grundschuljahre auf insgesamt 3 Jahre. Dies führt zu der etwas ungewöhnlichen Klassenbezeichnung DFK 1, DFK 1A und DFK 2. Danach geht es ganz regulär mit der Klasse 3 weiter. Dieser Zeitgewinn ermöglicht es uns die Erfolge ihres Kindes immer wieder genauer unter die Lupe zu nehmen (Diagnose) und in der Folge die Förderung anzupassen. Durch den Besuch einer DFK 1A verlängert sich die Schulpflicht ihres Kindes automatisch um ein Jahr, da es sich ja nicht um ein Wiederholen der Jahrgangsstufe handelt.

            •    11. Welche Schulabschlüsse sind am SFZ Schwandorf möglich?

              Am Ende der 9. Klasse bieten wir 3 unterschiedliche Abschlüsse an. Ihr Kind kann ohne Prüfung die Schule mit einem individuellen Abschluss verlassen. Für den Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen oder für den Abschluss der Mittelschule bieten wir eine Prüfung an. Wir bieten keinen“Quali“ an.

            •    12. Wohin führt der schulische Weg meines Kindes nach dem Schulabschluss am SFZ Schwandorf?

              Wie auch die Abgänger der Mittelschule sind unsere EntlassschülerInnen berufsschulpflichtig. In der 8. und 9. Klasse werden die SchülerInnen und Erziehungsberechtigten von der Agentur für Arbeit beraten um einen guten Übergang in das Berufsleben zu schaffen.

            •    13. Kostet das SFZ Schwandorf Schulgeld?

              Das SFZ Schwandorf ist eine staatliche Schule. Für den Sachaufwand kommt der Landkreis Schwandorf auf. Schulgeld wird also nicht erhoben. Wie an allen anderen Schulen fallen kleinere Beträge für Kopien, Werkbedarf etc. an. Bitte nutzen sie in finanziell schwierigen Momenten alle Möglichkeiten Mittel für Bildung und Teilhabe am Landratsamt zu beantragen.

            •    14. Hat das SFZ Schwandorf ein Ganztagsangebot?

              Das SFZ Schwandorf bietet einen offenen Ganztag an. An wenigstens 2 und höchstens 4 Tagen kann ihr Kind von Unterrichtsende bis 16.00 Uhr betreut werden. Am Freitag findet kein Ganztag statt. Abweichende Abholzeiten sind nicht möglich. Von Montag bis einschließlich Donnerstag wird ein Mittagessen angeboten. Hierfür fallen Kosten an, die sie entrichten müssen. Für die Betreuung selbst bezahlen sie nichts. Da die Plätze in den Ganztagsgruppen sehr begehrt sind, kann es zu Wartelisten kommen.

            •    15. Wie kommt mein Kind zur Schule und wieder nach Hause?

              Für das SFZ Schwandorf gelten dieselben Beförderungsrichtlinien wie für Grund- und Mittelschulen. Für die Einhaltung der Beförderungsrichtlinien ist das Landratsamt Schwandorf zuständig. Beträgt die Entfernung vom Wohnort zur Schule mehr als 2 Kilometer haben Kinder bis zur Jahrgangsstufe 4 das Recht auf Schülerbeförderung. Die Jahrgangsstufen 1, 1A und 2 werden hierbei von Kleinbussen befördert. Kinder der Jahrgangsstufen 3 und 4 erhalten eine Schülermonatskarte. Ab der Jahrgangsstufe 5 erhalten SchülerInnen ab einer Entfernung von mehr als 3 Kilometern eine Schülermonatskarte vom Landkreis Schwandorf. Die Bushaltestelle für Ankunft und Abfahrt ist direkt vor der Schule.