Die SVE des Sonderpädagogischen Förderzentrums Schwandorf ist vorübergehend in Nittenau untergebracht. Der Träger der Einrichtung - die Lebenshilfe Amberg-Sulzbach e.V. - sucht weiterhin nach Möglichkeiten in den Schulsprengel des SFZ Schwandorf zurückzukehren. Bis dahin finden sie uns unter folgender Anschrift:

Fischbacherstraße 45, 93149 Nittenau

 

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Die SVE des SFZ Schwandorf besteht derzeit aus insgesamt zwei Gruppen, die zur Zeit im ehemaligen Schulgebäude in Nittenau untergebracht sind. 

Die beiden SVE-Gruppen werden von heilpädagogischem Fachpersonal betreut. In jeder Gruppe arbeitet eine Sonderschullehrerin mit je 4 Unterrichtsstunden. Gruppenübergreifend ist täglich auch eine Kinderpflegerin im Einsatz. Da die SVE auch Praktikumsstellen für die Ausbildung von zukünftigen Erzieherinnen oder Heilpädagoginnen anbietet, ist meist ein/e PraktikantIn in der Einrichtung anwesend. Für Kinder mit speziellen Bedürfnissen können Eltern Individualkräfte beantragen. Unter Anleitung der HeilpädagogInnen und der Sonderpädagogin findet für diese Kinder eine intensive Förderung und Betreuung statt.

Der Besuch der SVE ist weitgehend kostenfrei. Kleinbusse befördern morgens und mittags die Kinder vom und zum Elternhaus. Die Öffnungszeiten der SVE orientieren sich gegenwärtig an den Unterrichtszeiten der Unterstufe des Förderzentrums:

Zurzeit ist leider keine Nachmittagsbetreuung möglich. Die Ferien entsprechen der bayerischen Ferienordnung.


Welche Kinder besuchen die SVE?

In die SVE werden Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahren mit erhöhtem Förderbedarf in den Bereichen

aufgenommen.

Ziele und Aufgaben der SVE

Die Förderung der Gesamtpersönlichkeit ist oberstes Ziel der Arbeit in der SVE. Jedes Kind soll unter Berücksichtigung seiner individuellen Entwicklungsmöglichkeiten optimal auf die Schule vorbereitet werden. Hierzu ist es notwendig

Zur Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen in der Region Schwandorf. Hinsichtlich des Übergangs in die Schule wird eine intensive Beratung der Eltern durch die MitarbeiterInnen der SVE durchgeführt. Die Einschulung in die Regelschule hat Priorität. Die Eltern treffen die Entscheidung über den Einschulungsort ihres Kindes.

Aufnahmeverfahren

Der Besuch der SVE ist freiwillig und erfolgt auf Initiative der Erziehungsberechtigten. Termine zur Besichtigung der Einrichtung und zur Klärung von Fragen können jederzeit telefonisch am SFZ Schwandorf erfolgen. Vor der Aufnahme wird der individuelle Förderbedarf des Kindes diagnostisch durch eine Lehrkraft des SFZ Schwandorf ermittelt, mit den Erziehungsberechtigten besprochen und in einem Aufnahmegutachten festgehalten. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die SVE obliegt dem Schulleiter des Schulträgers.

Was ist anders als im Regelkindergarten?

 

 

Der Träger unserer SVE beschäftigt auch Schulbegleiter*innen. Nähere Auskünfte über dieses Angebot können Sie hier downloaden.